Mitgliedschaft
Sie können als Apotheker/in BAV-Mitglied werden, wenn Sie als Inhaber/in, Pächter/in oder Verwalter/in eine öffentliche Apotheke im Land Berlin leiten.
Apotheker/innen, die als Verantwortliche/r einer Filialapotheke im Lande Berlin benannt sind, können außerordentliches Mitglied werden, wenn die/der Inhaber/in der Betriebserlaubnis selbst ordentliches Mitglied ist und der Aufnahme zustimmt.
So werden Sie BAV-Mitglied:
- Bitte speichern Sie den Antrag auf Mitgliedschaft im Word-Format auf Ihren Computer.
- Sie können den Antrag entweder ausdrucken oder direkt am Computer ausfüllen (Word 6.0 oder höher).
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formulare auf dem Postweg an den BAV (nicht vergessen: Kopie für Ihre Unterlagen).
- Sie erhalten dann Ihre Aufnahmebestätigung vom BAV.
Satzung, Geschäftsordnung, Beitragsordnung des BERLINER APOTHEKER-VEREIN Apotheker-Verband Berlin (BAV) e.V. (PDF-Dateien)
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