Berlin, 2. Juni 2022 - Lieferengpässe von ärztlich verordneten Arzneimitteln können auch in den kommenden Monaten unbürokratisch von den Apotheken gemanagt werden, um die Patientinnen und Patienten schnell und fachgerecht zu versorgen.

Die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist am 31. Mai 2022 in Kraft getreten. Damit sind die Ausnahmeregelungen, die sonst ausgelaufen wären, bis zum 25. November 2022 verlängert worden.

Die ABDA setzt sich jedoch auch weiterhin gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dafür ein, dass diese sachgerechten Regelungen in der Regelversorgung über den November 2022 hinaus verstetigt werden. Weitere Informationen dazu finden Sin im Newsroom der ABDA-Internetseiten sowie in der Onlineausgabe der Pharmazeutischen Zeitung.