Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die angekündigte Verordnung zur Erhöhung des Apothekenfixums auf den Weg zu bringen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte sich mit den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf eine zweistufige Erhöhung des Fixums geeinigt: 

Ab 1. Juli 2026 wird der Fixzuschlag für die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln von derzeit 8,35 Euro auf 9,00 Euro erhöht. Mit Wirkung zum 1. Januar 2027 erfolgt dann die im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung auf 9,50 Euro. 

Mit der amtlichen Verkündung einer entsprechenden Verordnung zur Anpassung der Arzneimittel­preis­verordnung in den kommenden Wochen ist zu rechnen. 

„Seit 13 Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht angepasst – jede fünfte Apotheke musste seitdem schließen. Um das Apothekensterben zu stoppen und die Arzneimittelversorgung für Bürgerinnen und Bürger zu sichern, war die Erhöhung unseres Honorars längst überfällig. Mit seinem Beschluss setzt das Bundeskabinett endlich die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erhöhung des Apothekenhonorars auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament um“, kommentierte ABDA-Präsident Thomas Preis den Kabinettsbeschluss. Zugleich kritisierte der ABDA-Präsident, dass die lange versprochene Anpassung nur stufenweise erfolgt und durch die geplante Erhöhung des Apothekenabschlages um 30 Cent teilweise sogar wieder aufgehoben werden soll. „Es ist nicht verständlich, warum die Koalition die Arzneimittel- und Gesund­heits­versorgung durch die Apotheken nur halbherzig stärkt“, so Preis. Gegen die Erhöhung des Kassen­abschlages kündigte er entschlossenen Widerstand der Apotheker:innen an. 

Das vollständige Statement des ABDA-Präsidenten finden Sie hier.